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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
wir&wirklich – Beratung für Kommunikation, Führung & Veränderung
Inhaberin: Brigitta Grunwald

 

§1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen zwischen „wir&wirklich“ (nachfolgend: Auftragnehmerin) und ihren Kunden (nachfolgend: Auftraggeber).

  2. Die Auftragnehmerin erbringt Leistungen in den Bereichen Organisationsentwicklung, Kommunikation, Führungskräfteentwicklung, Coaching, Workshops und Trainings.

  3. Die Leistungen der Auftragnehmerin richten sich in erster Linie an Unternehmen, Organisationen und deren Führungskräfte. Coachings können auch von Privatpersonen gebucht werden, sofern sie einem beruflichen oder karrierebezogenen Zweck dienen. In diesen Fällen findet kein Widerrufsrecht für Verbraucher Anwendung (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB), da die Leistungen auf die individuelle Terminvergabe und sofortige Erstellung von Kapazitäten ausgerichtet sind.

§2 Vertragsschluss

  1. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein schriftliches oder per E-Mail übermitteltes Angebot annimmt, oder eine bestätigte Buchung schriftlich oder per E-Mail bestätigt.

  2. Vereinbarungen über Leistungsinhalte erfolgen in Textform.

  3. Der Vertrag endet automatisch nach Erfüllung der vereinbarten Leistungen.
     

§3 Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle für die Durchführung der Leistung erforderlichen Rahmenbedingungen gewährleistet sind, insbesondere Räume, relevante Personen sowie technische Voraussetzungen.

  2. Der Auftraggeber stellt erforderliche Informationen rechtzeitig zur Verfügung.

  3. Unterlagen der Auftragnehmerin dürfen nur für interne Zwecke genutzt und nicht ohne Zustimmung an Dritte weitergegeben werden.

     

§4 Pflichten der Auftragnehmerin

  1. Die Auftragnehmerin erbringt die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und mit fachlicher Sorgfalt.

  2. Eine inhaltliche oder wirtschaftliche Zielerreichung wird nicht garantiert.

  3. Bei Verhinderung (z. B. Krankheit) informiert die Auftragnehmerin den Auftraggeber unverzüglich und bietet einen Ersatztermin an.

 

§5 Vergütung und Zahlung

  1. Es gelten die im Angebot angegebenen Honorare.

  2. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Durchführung der Leistung oder monatlich, sofern nichts anderes vereinbart ist.

  3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zahlbar.

  4. Reisekosten werden wie folgt berechnet:

    • 0,40 €/km bei Pkw-Nutzung

    • Bahn 2. Klasse (oder höher, wenn vom Auftraggeber gewünscht)

    • Übernachtung in einem angemessenen, marktüblichen Hotel (3–4 Sterne)

    • Auslagen nach Beleg

  5. Eine Vorabendanreise erfolgt nur, wenn der Leistungsbeginn dies erforderlich macht (z. B. Start vor 10 Uhr, über 250 km Entfernung).

     

§6 Umbuchung und Stornierung durch den Auftraggeber

6.1 Coaching (Einzelcoachings)

  1. Coaching-Termine können bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei abgesagt oder verschoben werden.

  2. Bei einer Absage unter 48 Stunden vor dem Termin wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars fällig.

  3. Bei einer Absage unter 24 Stunden, sowie bei Nichterscheinen ohne Absage („No-Show“), wird das volle Honorar (100 %) berechnet.

  4. Auf Wunsch kann der Auftraggeber anstelle einer Stornierung einen Ersatztermin vereinbaren, sofern dies terminlich möglich ist.

6.2 Workshops, Trainings und Teamformate

  1. Für ganztägige oder mehrtägige Workshops, Trainings oder vergleichbare Formate gelten folgende Stornierungsbedingungen:

    • bis 30 Kalendertage vor Termin: kostenfrei

    • 29 bis 14 Kalendertage vor Termin: 25 % des vereinbarten Honorars

    • 13 bis 7 Kalendertage vor Termin: 50 % des vereinbarten Honorars

    • 6 bis 2 Kalendertage vor Termin: 75 % des vereinbarten Honorars

    • ab 48 Stunden vor Termin: 100 % des vereinbarten Honorars

  2. Bereits entstandene Kosten (z. B. Reisekosten, Materialbeschaffung, Raumbuchungen) sind vom Auftraggeber unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung zu erstatten.

  3. Statt einer Stornierung kann ein Ersatztermin vereinbart werden, sofern Verfügbarkeiten der Auftragnehmerin dies zulassen.

6.3 Kündigung aus wichtigem Grund

  1. Beide Parteien können den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kündigen.

  2. Bei einer außerordentlichen Kündigung sind die bis dahin erbrachten Leistungen sowie nachweisbare Auslagen der Auftragnehmerin zu vergüten.

     

§7 Kündigung

  1. Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

  2. Mit Vertragsende sind alle Unterlagen und Dateien, die von der Auftragnehmerin bereitgestellt wurden, zu löschen bzw. zurückzugeben.

     

§8 Haftung

  1. Die Auftragnehmerin haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.

  3. Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

  4. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen.

     

§9 Urheberrechte

Alle Unterlagen, Konzepte, Methoden und Inhalte bleiben geistiges Eigentum der Auftragnehmerin.
Jede Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung.

 

§10 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen und Unterlagen.

 

§11 Gerichtsstand und Recht

  1. Es gilt deutsches Recht.

  2. Gerichtsstand ist der Sitz der Auftragnehmerin, sofern beide Parteien Kaufleute sind.

     

§12 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

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